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Propietarios


Sehr verehrter Immobilienbesitzer, möchten Sie uns für Sie arbeiten lassen? Sie können beruhigt sein, denn Sie haben soeben Valencias beste Immobilienfirma zur Verwaltung Ihres Besitzes gefunden. Wir garantieren Ihnen, dass wir als erste Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen werden. Stellen Sie uns doch einfach auf die Probe: Wir arbeiten auf Provisionsbasis, dass heißt, wenn wir keinen Geschäftsabschluss erreichen sollten, fordern wir auch keine Zahlung, sondern arbeiten kostenlos für Sie.

Cpigestión Inmobiliaria ist auf Immobilien der mittleren bis gehobenen Preisklasse spezialisiert. Anders als die anderen Firmen wickeln wir nicht bloß den Verkauf ab, sondern sind auch Experten in Langzeit-, Kurzzeit- und Urlaubsvermietungen. Nur wir können Ihnen diesen Komplettservice bieten.

Um die besten Ergebnisse für Sie zu erzielen, durchläuft unser Team, das vollständig aus Mitarbeitern mit Studienabschluss besteht, fortwährende Weiterbildungen. Wir sprechen Englisch, Französisch, Deutsch und Russisch, sodass wir auch mit ausländischen Kunden und wichtigen multinationalen Konzern kommunizieren können, die oft Manager nach Valencia versetzen.

Wir von Cpigestión Inmobiliaria setzen auf moderne Technologien und die konstante Weiterentwicklung neuer Verkaufs- und Werbeideen. Wir hängen nicht bloß ein Schild mit „Zu verkaufen” aus, sondern betreiben die Vermarktung spanienweit und im Ausland anhand von Druckmedien, Internet, Käufer- und Mieterdatenbanken sowie unserem Netzwerk aus Partnerfirmen. Ihre Immobilien werden so in kürzester Zeit einer größtmöglichen Kundenzahl angeboten. Damit vervielfachen sich Ihre Erfolgschancen.

Unsere jahrelange Branchenerfahrung und die Treue unserer Kunden in all diesen Jahren sprechen für uns.

Bitte wählen Sie die gewünschte Option und befolgen Sie die genannten Schritte:

IICH MÖCHTE VERKAUFEN

VERKAUF







Wenn Ihnen unsere Firma von einem Freund oder Angehörigen empfohlen wurde, geben Sie uns bitte dessen vollständigen Namen, Telefon- und Ausweisnummer an.


(Reihenhaus, Penthouse, Penthouse-Maisonnette, Wohnung, Haus, Chalet, Sonderimmobilie, Geschäftslokal, Industriehalle, Büro, Parkplatz/-haus, Grundstück, Baugrundstück)





Bitte berücksichtigen bei der Preisfestlegung einige strategische Tipps


Werden Sie uns Schlüssel zur Besichtigung der Immobilie aushändigen?
Um die möglichen Besichtigungen zu organisieren, sollten Sie einen Schlüssel bei uns hinterlegen, da Kunden oft unangekündigt bei uns im Büro erscheinen und eine Immobilie besuchen möchten. Wir können daher nicht immer alle Besitzer benachrichtigen, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Manche Besitzer sind bisweilen telefonisch nicht zu erreichen oder es passt ihnen nicht, die Immobilie nur wenige Minuten später zu zeigen. Daher ist es meist von Nachteil, wenn wir keinen Schlüssel einer Immobilie besitzen, da sie dann seltener gezeigt wird und ihre Vermietungs- bzw. Verkaufschancen somit sinken. Sie sollten auch berücksichtigen, dass in unserer Firma viele Verkäufer beschäftigt sind, die Sie theoretisch alle aufgrund unterschiedlicher Kunden - möglicherweise sogar an ein und demselben Tag - anrufen können. Das wäre sicher sehr lästig für Sie. Hinzukommt, dass sich die potenziellen Mieter/Käufer oftmals verspäten oder gar nicht kommen und weder Bescheid sagen, noch selbst ans Telefon gehen... Das kann natürlich vorkommen, und wir haben uns in der Immobilienfirma an diese Schattenseiten unserer Tätigkeit gewöhnt. Ein Immobilienbesitzer dagegen sollte seine Zeit nicht mit solchen Scherereien vergeuden, noch dazu, wenn er eine Immobilienfirma für diesen Service bezahlt. Wir verfügen über einen kostenlosen Schlüsselvervielfältigungsdienst für den Fall, dass Sie keinen Zweitschüssel besitzen. Sie können sich einen Zweitschüssel im Eisenwarenladen EXPO-buzon in der Avda. Eduardo Boscá 13 anfertigen lassen und dort hinterlegen, da man uns anschließend zur Abholung benachrichtigt. Sie können uns die Schlüssel aber auch an die Adresse Avda. de Francia 1 T1-1E, PLZ 46023 Valencia, schicken, und zwar per Post oder kostenlos per SEUR, da wir mit diesem Kurierdienst ein Abkommen geschlossen haben. Sollten Sie in der Immobilie, die besichtigt werden soll, wohnen, können wir Sie vorher anrufen oder per SMS über den Besichtigungstermin informieren.


Dürfen wir ein Plakat an Ihrer Immobilie anbringen?
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, uns die Anbringung eines Plakats zu erlauben. Auch wenn wir Ihre Immobilie auf allen Websites annoncieren, besteht eine der erfolgreichsten Verkaufsmethoden aus der recht traditionellen Anbringung eines Verkaufsplakats. Daher sollten Sie nicht darauf verzichten. Unser professionellen Plakate bestehen aus sehr resistenten Planen, die nicht vom Wind weggeweht werden können, sich nicht loslösen, nicht verblassen, gut sichtbar sind und Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Auf dem Plakat ist unsere Website angegeben, auf der die Kunden die Fotos Ihrer Immobilie sehen können, sowie auch unsere leicht zu merkende Telefonnummer 963366666, unter der wir immer zu erreichen sind. Wir gestatten es Immobilienbesitzern nicht, eigene Plakate aufzuhängen, da wir viel Geld in die Immobilienwerbung investieren. Wir geben die für Interessenten wichtige Adresse der Immobilie entweder auf Kundenanfrage heraus oder direkt in der Werbung an. Meist schauen sich die Kunden nämlich zuvor die Gegend und die Straße an, sodass unsere Arbeit vergebens wäre, wenn wir die Kunden kostenlos an Sie weiterleiten. Natürlich sparen Sie sich mit einem Plakat unserer Immobilienfirma lästige Anrufe und überflüssige Besuche.


Bitte beachten Sie diese praktischen und äußerst nützlichen Tipps für einen optimalen Verkauf bzw. eine optimale Vermietung Ihrer Immobilie: Tipps: Klicken Sie hier für weitere Informationen

Die Maklergebühren, die vom Besitzer bei Vermittlung eines Käufers zu entrichten sind, betragen wie - von der Berufskammer der Immobilenmakler in Valencia festgelegt - 3 % (zzgl. MwSt.) des vereinbarten Endpreises.



ICH MÖCHTE VERMIETEN
(6 bzw. 12 Monate bis 5 Jahre)

LANGZEITVERMIETUNG: 6 bzw. 12 Monate bis 5 Jahre

Vermieten Sie zum ersten Mal und haben Fragen? Klicken Sie den folgenden Link der häufig gestellten Fragen an, um sich über die geläufigsten Anfragen und Zweifel zu informieren.
Häufig gestellte Fragen zur Vermietung

Ich will meine Wohnung vermieten und suche einen anständigen Mieter. Welche Garantien bietet mir Cpigestión in dieser Hinsicht?

Bei einem Mietgeschäft vermitteln wir dem Besitzer immer Nachweise für die Zahlungsfähigkeit des Mieters und filtern Personen, die nicht dem gesuchten Profil entsprechen, heraus, ohne den Besitzer damit zu belästigen. Bei unseren Kunden handelt es sich meist um Manager, die von ihren Firmen nach Valencia versetzt werden. Daher bieten wir seriöse, zahlungsfähige Kunden, auf Wunsch auch mit Bankbürgschaft oder Mietverlustversicherung. Manche Immobilienfirmen beschränken sich darauf, einen interessierten Mieter zu suchen, um das Geschäft abzuschließen und die Gebühren einzustreichen. Wir dagegen bieten mehr: Wir suchen den Mieter, dem Ihre Immobilie gefällt und der Ihnen als Mieter gefällt. Kein Immobilienmakler kann für einen perfekten, pünktlich zahlenden Mieter garantieren - wir garantieren Ihnen, dass wir Sie hinsichtlich aller nötigen Vorkehrungen beraten, um säumige Mieter zu vermeiden. Wir verzichten lieber auf eine Provision, als Ihnen einen schlechten Mieter zu vermitteln und Sie dauerhaft als Kunden zu verlieren. So werden Sie uns immer wieder für die Vermietung Ihrer Immobilie in Anspruch nehmen wollen. Daher dürfen Sie keinerlei Risiken ausgesetzt werden, weshalb wir die nachfolgend erklärten Maßnahmen ergreifen:

- Gehaltsabrechnungen, Steuer- und/oder Vermögenserklärung: Wenn Sie eine Bank um eine Hypothek bäten, würde sie von Ihnen eine Gehaltsabrechnung oder einen sonstigen Nachweis für Ihre Zahlungsfähigkeit anfordern. Wenn ein potenzieller Mieter an Ihrer Wohnung interessiert ist, muss ebenso verfahren werden. Warum? Sollte der Interessent keine nachweisbaren Einkünfte besitzen, kann er wohl kaum die Miete bezahlen, und Sie müssten ihm kündigen oder sogar die Wohnung räumen lassen. Ein Gericht erlegt dem Mieter dann die Zahlung aller Ausgaben und ausstehenden Mietbeträge auf, doch ohne Gehalt oder Vermögen, das man pfänden könnte, gilt der Mieter als zahlungsunfähig. In einem solchen Fall könnten Sie ihr Geld nur schwer eintreiben.

- Kaution: Laut Gesetz muss der Mieter dem Besitzer für eine Wohnung eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete bzw. für ein Büro oder Geschäftslokal in Höhe von zwei Monatsmieten zahlen.

- Mietverlustversicherung: Es handelt sich hierbei um eine sehr interessante Versicherung, die Sie bei einem beliebigen Versicherungsunternehmen, beispielsweise Mapfre, Seguros La Estrella, usw. abschließen können. Sie sollten unbedingt ein bekanntes, vertrauenswürdiges Versicherungsunternehmen wählen. Für diese Versicherung zahlen Sie eine Jahresprämie, die je nach Mietbetrag günstiger oder teuerer ausfallen kann. Je höher die Miete, desto höher die Prämie; je niedriger die Miete, desto niedriger die Prämie. Solche Versicherungen sind aber eigentlich nicht teuer, sondern eine angemessene Investition, wenn man den Schutz und die Sorglosigkeit bedenkt, die sie dem Immobilienbesitzer bieten. Sie müssen die Versicherung während der gesamten Laufzeit des Mietvertrags beibehalten. Sollte der Mieter per Zwangsräumung aus der Wohnung geholt werden müssen, übernimmt die Versicherung die Verfahrens- und Räumungskosten und zahlt Ihnen die ausstehenden Mietbeträge und hypothetischen Wohnungsschäden. Das Versicherungsunternehmen wird das Mietgeschäft jedoch nur dann versichern, wenn der Mieter zahlungsfähig ist, und Gehaltsbelege und andere Dokumente des potenziellen Mieters anfordern, um die Machbarkeit des Geschäfts zu prüfen. Beläuft sich die Miete auf maximal 30-40 % der Einkünfte des Mieters, wird das Mietgeschäft versichert. Andernfalls wird die Versicherung nicht einwilligen und Sie sollten die nachfolgend erklärten Schutzmaßnahmen ergreifen.

- Bankbürgschaft: Sollten das Gehalt oder die Einkünfte des Mieters nicht ausreichend oder belegbar sein, kann er eine Bankbürgschaft in Höhe von wenigstens 3 Monatsmieten beantragen, obwohl eine Bürgschaft in Höhe von wenigstens 6 Monatsmieten empfohlen wird. Der Mieter muss diese Bürgschaft bei seiner Bank beantragen. Diese wird ihm eine Quartalsprovision berechnen. Die Bank stellt die Bürgschaft aber erst dann aus, wenn der Mieter diesen Geldbetrag bei der Bank hinterlegt. Anschließend sperrt sie das Geld und zahlt es Ihnen für den Fall, dass Sie eines Tages die Bürgschaft einlösen möchten, aus, ohne dass Sie einen Grund für die Einlösung angeben müssen. Um dies zu gewährleisten, muss die Bürgschaft als Solidaritätsbürgschaft auf erste Aufforderung ausgestellt werden und während der gesamten Laufzeit des Mietvertrags gültig sein.

- Zusätzliche Einlage zur Kaution: Da der Mieter wegen der Bankbürgschaft Zinsen an die Bank entrichten müsste, besteht auch die Möglichkeit, dem Besitzer einen Betrag in Höhe von 3 bzw. 6 Monatsmieten zu zahlen. Sobald der Mietvertrag ausläuft und alles glatt gelaufen ist, zahlt der Besitzer dem Mieter diesen Betrag zusammen mit der Kaution zurück. Meist werden 3 bzw. 6 Monatsmieten als Kaution oder Einlage angefordert, weil ein hypothetisches Räumungsverfahren so lange dauern würde. Auf diese Weise erhalten Sie Geld, solange das Verfahren andauert. Allerdings müssen Sie unbedingt schon bei der ersten Zahlungsfristüberschreitung eine Räumungsklage einreichen. Lassen Sie sich nicht mit Ausreden abspeisen: Der Mieter kann die Zahlungen zu jedem Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens tätigen und alle Außenstände begleichen. Daher sollten Sie zuerst die Klage einreichen und gegebenenfalls später verhandeln, da die Gerichte sehr langsam sind und jeder verstreichende Monat eine verlorene Monatsmiete bedeuten würde.

Wenn mir der Mieter eine Vorauszahlung von 6 bzw. 12 Monatsmieten anbietet, ist damit eine ausreichende Zahlungsgarantie gegeben?

Nein. Lassen Sie sich nicht täuschen. Auf den ersten Blick scheint es ein verlockendes Angebot, doch Sie sollten bedenken, dass der Mieter die Zahlungen ab dem 7. oder 13. Monat einstellen könnte. Sie können dieses Angebot wahrnehmen, um die Miete zu senken, da Sie das Geld als Festgeld anlegen und Bankzinsen erhalten können. Solche Vorauszahlungen garantieren Ihnen jedoch nicht, dass der Mieter die Mietzahlung später nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt einstellt. Es nützt auch nichts, Verträge mit 6, 11 oder 12 Monaten Laufzeit abzuschließen, da der Mieter bei einer Nutzung Ihrer Immobilie als Hauptwohnung ein 5-jähriges Wohnrecht hat, selbst wenn der Vertrag das Gegenteil besagt und vom Mieter unterzeichnet und akzeptiert wurde.

Wenn ich ein Schiedsgericht anrufe, besteht damit eine ausreichende Zahlungsgarantie?

Nein. Lassen Sie sich nicht täuschen. Manche Immobilienfirmen preisen ein entsprechendes Dokument an, als sei es eine Zahlungsgarantie (die es nicht ist). Die Schlichtung durch ein Schiedsgericht besteht darin, den Mieter bei Problemen nicht vor Gericht zu verklagen, sondern einen Schiedsrichter anzurufen, der anstelle eines Richters agiert. Theoretisch ist dieses Verfahren schneller und günstiger; in der Praxis ist dies aber nicht der Fall, vor allem angesichts der heutigen „Express”-Zwangsräumungen. Das Schiedsgericht wird Ihnen nicht den ausstehenden Mietbetrag erstatten, sondern nur die Wohnung zwangsräumen lassen.

Wie lange darf ein Mieter in einer Wohnung bleiben?

Gemäß den Mietverträgen für eine Hauptwohnung (kein Lokal oder Büro) ist der Mieter berechtigt, bis zu 5 Jahre dort zu wohnen. Dabei ist es ganz egal, ob Sie im Vertrag ausdrücklich eine kürzere Mietdauer angegeben haben und der Vertrag vom Mieter unterzeichnet und akzeptiert wurde. Das Mietgesetz schützt den Mieter in dieser Hinsicht und berechtigt ihn zur 5-jährigen Anmietung. Es gibt lediglich zwei Ausnahmen:

1.- Wenn Sie im Mietvertrag ausdrücklich angeben, dass Sie sich für die Zukunft das Recht auf Vertragsauflösung vor Ablauf der 5 Jahre für den Fall vorbehalten, dass Sie die Wohnung als Hauptwohnung für Nachfahren, Vorfahren oder für sich selbst bei einer Trennung oder Scheidung benötigen. Diese Klausel muss unbedingt im Vertrag enthalten sein, da Sie sich andernfalls künftig nicht darauf berufen können. Außerdem muss die Wohnung tatsächlich von Ihrem Angehörigen oder Ihnen selbst bezogen werden, da der Mieter sonst berechtigt ist, die Wohnung zurückzuverlangen und Schadenersatz für die Umzugskosten von Ihnen zu fordern.

2.- Sollte sich der Vertrag auf eine Saison- oder Urlaubsvermietung beziehen: Bei einer Kurzzeitvermietung - ähnlich wie in einem Hotel oder Aparthotel - wird die Wohnung tage-, wochen- oder monatsweise vermietet. Weitere Informationen zu dieser Vermietungsart finden Sie in unserem Abschnitt für Besitzer unter der Modalität der tage-, wochen- oder monatsweisen Vermietung. Diese Vermietungsart ist ideal:

- Wenn Sie Ihre Wohnung nicht für 5 Jahre vermieten möchten.

- Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Ihre Wohnung in naher Zukunft nicht selbst benötigen werden.

- Wenn Sie Ihre Wohnung zum Verkauf angeboten haben und während der Käufersuche Nutzen daraus ziehen möchten.

- Wenn Sie die Wohnung zu bestimmten Zeiten des Jahres selbst nutzen und in der übrigen Zeit gewinnbringend vermieten möchten. Dies bietet sich vor allem für Besitzer an, die im Ausland oder einer anderen spanischen Region leben und in Valencia über eine Wohnung als Zweitwohnsitz oder Urlaubsdomizil verfügen. Sie markieren im Kalender einfach, wann Sie selbst über die Wohnung verfügen möchten, damit wir sie zum entsprechenden Zeitpunkt nicht vermieten. Wir können auch die Generalüberholung Ihrer Wohnung für Sie übernehmen, damit sie bei Ihrer Ankunft sauber und bewohnbar ist wie die Suite eines 5-Sterne-Hotels.

Man spricht von einer Urlaubs- oder Saisonvermietung, wenn der Mieter seinen Hauptwohnsitz in einer anderen Wohnung oder in einem anderen Ort bzw. Land hat. Versuchen Sie keinen Saisonvertrag abzuschließen, wenn der Mieter Ihre Wohnung ständig bewohnen wird, da der Vertrag dann gesetzlich unwirksam ist und als Betrugsversuch gilt. In diesem Fall darf der Mieter 5 Jahre lang in Ihrer Wohnung bleiben, ohne eine richterliche Verfügung beantragen zu müssen.

Bei Mietverträgen für Geschäftslokale oder Büros besteht völlige Freiheit, und Sie können mit dem Mieter eine beliebige Laufzeit vereinbaren.

Kann ich einen Vertrag über 11 Monate abschließen, damit der Mieter kein 5-jähriges Bleiberecht erhält?

Nein. Selbst wenn Sie einen Vertrag über 11 Monate abschließen, hat der Mieter ein Recht darauf, 5 Jahre in der Wohnung zu bleiben, wenn diese seine Hauptwohnung ist.

Kann ich meine Immobilie verkaufen, selbst wenn sie vermietet ist?

Aus rein rechtlicher Sicht sind Sie dazu befugt. Wenn der Mietvertrag jedoch über 5 Jahre läuft, hat der Mieter ein Vorverkaufsrecht. Daher müssen Sie ihn von Ihrer Verkaufsabsicht unterrichten und ihm die Gelegenheit bieten, die Wohnung selbst zu kaufen. Sollte der Mieter nicht am Kauf interessiert sein, muss er auf einem Notariat ausdrücklich auf dieses Recht verzichten. Tut er dies nicht, kann er Ihren Verkauf an einen anderen Käufer nachträglich rückgängig machen und den Kauf zum beurkundeten Preis selbst tätigen.
Läuft der Mietvertrag über mehr als 5 Jahre oder betrifft ein Lokal oder ein Büro, kann im Mietvertrag ausdrücklich festgehalten werden, dass der Mieter auf das genannte Recht verzichtet. Dieser Verzicht ist jedoch nichtig, wenn der Vertrag eine Laufzeit von maximal 5 Jahren hat.

Wir Immobilienmakler raten im Falle einer Verkaufsabsicht von einer Vermietung der Wohnung ab, da die Mieter ein Hindernis sein können. Sie sollten bedenken, dass es sehr schwierig ist, Besichtigungstermine mit Mietern und Käufern zu vereinbaren. Oftmals ist die Wohnung unaufgeräumt oder die Käufer wünschen keine Mieter, da sie die Wohnung selbst beziehen möchten. Sie sollten ferner berücksichtigen, dass der Mieter berechtigt ist, bis zu 5 Jahre in der Wohnung zu bleiben, sodass der Käufer die Wohnung nicht beziehen kann, bis der Mieter nicht auszieht. Und in dieser Zeit gehen die Mieteinnahmen natürlich an den neuen Besitzer, nicht an Sie.

Muss ich über eine gebündelte Gebäude- und Hausratversicherung verfügen?

Wenn Ihre Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, hat Sie die Bank bei der Beantragung sicher zum Abschluss einer gebündelten Gebäude- und Hausratversicherung verpflichtet. Daher muss der Mieter keine weitere Versicherung abschließen, da dies eine doppelte Deckung bedeuten würde und somit Geldverschwendung wäre.

Sollten Sie weder eine Hypothek besitzen noch eine Versicherung abgeschlossen haben, ist es ratsam, den Mieter zum Abschluss einer Versicherung zu verpflichten und um eine Kopie der Police für Sie zu bitten. Vergewissern Sie sich, dass der Mieter die Versicherung während der Laufzeit des Mietvertrags nicht abmeldet.

Sollte ich die Wohnung besser möbliert oder unmöbliert vermieten?

Das kommt darauf an. Beides ist gefragt. Wenn Ihre Wohnung für Kurzzeitvermietungen gedacht ist, sollte sie natürlich vollständig möbliert und eingerichtet sein - einschließlich Hausrat, Bettwäsche, Handtüchern, usw. Für Langzeitvermietungen kann die Wohnung möbliert sein, muss aber nicht. Für gewöhnlich ist es besser, Wohnstudios oder kleine Wohnungen zu möblieren, da sie meist von Mietern gesucht werden, die sich in einer Übergangsphase befinden. Größere Wohnungen dagegen - beispielsweise mit 4 Zimmern - sollten besser leer vermietet werden, da die Interessenten sie meist für längere Zeit mieten wollen und einen kompletten Umzug mitsamt der Familie durchführen. Auch wenn Sie Ihre Wohnung nicht möblieren, sollte sie aber zumindest die Grundausstattung wie Badzubehör, Spiegel, Lampen, Gardinenstangen/-schienen und Haushaltsgeräte enthalten. So bleibt die Wohnung viel besser in Schuss, und die Mieter bohren keine Löcher in die gefliesten Wände.







Wenn Ihnen unsere Firma von einem Freund oder Angehörigen empfohlen wurde, geben Sie uns bitte dessen vollständigen Namen, Telefon- und Ausweisnummer an.


(Reihenhaus, Penthouse, Penthouse-Maisonnette, Wohnung, Haus, Chalet, Sonderimmobilie, Geschäftslokal, Industriehalle, Büro, Parkplatz/-haus, Grundstück, Baugrundstück)





Bitte berücksichtigen bei der Preisfestlegung einige strategische Tipps


Werden Sie uns Schlüssel zur Besichtigung der Immobilie aushändigen?
Um die möglichen Besichtigungen zu organisieren, sollten Sie einen Schlüssel bei uns hinterlegen, da Kunden oft unangekündigt bei uns im Büro erscheinen und eine Immobilie besuchen möchten. Wir können daher nicht immer alle Besitzer benachrichtigen, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Manche Besitzer sind bisweilen telefonisch nicht zu erreichen oder es passt ihnen nicht, die Immobilie nur wenige Minuten später zu zeigen. Daher ist es meist von Nachteil, wenn wir keinen Schlüssel einer Immobilie besitzen, da sie dann seltener gezeigt wird und ihre Vermietungs- bzw. Verkaufschancen somit sinken. Sie sollten auch berücksichtigen, dass in unserer Firma viele Verkäufer beschäftigt sind, die Sie theoretisch alle aufgrund unterschiedlicher Kunden - möglicherweise sogar an ein und demselben Tag - anrufen können. Das wäre sicher sehr lästig für Sie. Hinzukommt, dass sich die potenziellen Mieter/Käufer oftmals verspäten oder gar nicht kommen und weder Bescheid sagen, noch selbst ans Telefon gehen... Das kann natürlich vorkommen, und wir haben uns in der Immobilienfirma an diese Schattenseiten unserer Tätigkeit gewöhnt. Ein Immobilienbesitzer dagegen sollte seine Zeit nicht mit solchen Scherereien vergeuden, noch dazu, wenn er eine Immobilienfirma für diesen Service bezahlt. Wir verfügen über einen kostenlosen Schlüsselvervielfältigungsdienst für den Fall, dass Sie keinen Zweitschüssel besitzen. Sie können sich einen Zweitschüssel im Eisenwarenladen EXPO-buzon in der Avda. Eduardo Boscá 13 anfertigen lassen und dort hinterlegen, da man uns anschließend zur Abholung benachrichtigt. Sie können uns die Schlüssel aber auch an die Adresse Avda. de Francia 1 T1-1E, PLZ 46023 Valencia, schicken, und zwar per Post oder kostenlos per SEUR, da wir mit diesem Kurierdienst ein Abkommen geschlossen haben. Sollten Sie in der Immobilie, die besichtigt werden soll, wohnen, können wir Sie vorher anrufen oder per SMS über den Besichtigungstermin informieren.


Dürfen wir ein Plakat an Ihrer Immobilie anbringen?
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, uns die Anbringung eines Plakats zu erlauben. Auch wenn wir Ihre Immobilie auf allen Websites annoncieren, besteht eine der erfolgreichsten Verkaufsmethoden aus der recht traditionellen Anbringung eines Verkaufsplakats. Daher sollten Sie nicht darauf verzichten. Unser professionellen Plakate bestehen aus sehr resistenten Planen, die nicht vom Wind weggeweht werden können, sich nicht loslösen, nicht verblassen, gut sichtbar sind und Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Auf dem Plakat ist unsere Website angegeben, auf der die Kunden die Fotos Ihrer Immobilie sehen können, sowie auch unsere leicht zu merkende Telefonnummer 963366666, unter der wir immer zu erreichen sind. Wir gestatten es Immobilienbesitzern nicht, eigene Plakate aufzuhängen, da wir viel Geld in die Immobilienwerbung investieren. Wir geben die für Interessenten wichtige Adresse der Immobilie entweder auf Kundenanfrage heraus oder direkt in der Werbung an. Meist schauen sich die Kunden nämlich zuvor die Gegend und die Straße an, sodass unsere Arbeit vergebens wäre, wenn wir die Kunden kostenlos an Sie weiterleiten. Natürlich sparen Sie sich mit einem Plakat unserer Immobilienfirma lästige Anrufe und überflüssige Besuche.


Bitte beachten Sie diese praktischen und äußerst nützlichen Tipps für einen optimalen Verkauf bzw. eine optimale Vermietung Ihrer Immobilie: Tipps: Klicken Sie hier für weitere Informationen

Die Maklergebühren, die vom Besitzer bei Vermittlung eines Käufers zu entrichten sind, betragen wie - von der Berufskammer der Immobilenmakler in Valencia festgelegt - 3 % (zzgl. MwSt.) des vereinbarten Endpreises.



ICH MÖCHTE VERMIETEN
(tage-, wochen- oder monatsweise)

KURZZEITVERMIETUNG: tage-, wochen- oder monatsweise

Klicken Sie den folgenden Link der häufig gestellten Fragen an, um sich über diese Vermietungsart zu informieren.
Häufig gestellte Fragen zu Kurzzeit- oder Urlaubsvermietungen
Was zeichnet solche Vermietungen aus und in welchen Fällen sind sie ratsam?

Hierbei wird eine Wohnung - ähnlich wie ein Hotel oder Aparthotel - für kurze Zeit vermietet. Diese Vermietungsart ist ideal in den folgenden Fällen:

- Wenn Sie Ihre Wohnung nicht für 5 Jahre vermieten möchten.

- Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Ihre Wohnung in naher Zukunft nicht selbst benötigen werden.

- Wenn Sie Ihre Wohnung zum Verkauf angeboten haben und während der Käufersuche Nutzen daraus ziehen möchten.

- Wenn Sie die Wohnung zu bestimmten Zeiten des Jahres selbst nutzen und in der übrigen Zeit gewinnbringend vermieten möchten. Dies bietet sich vor allem für Besitzer an, die im Ausland oder einer anderen spanischen Region leben und in Valencia über eine Wohnung als Zweitwohnsitz oder Urlaubsdomizil verfügen. Sie markieren im Kalender einfach, wann Sie selbst über die Wohnung verfügen möchten, damit wir sie zum entsprechenden Zeitpunkt nicht vermieten. Wir können auch die Generalüberholung Ihrer Wohnung für Sie übernehmen, damit sie bei Ihrer Ankunft sauber und bewohnbar ist wie die Suite eines 5-Sterne-Hotels.

Welche Kaution sollte ich verlangen, um mögliche Beschädigungen durch die Mieter zu decken? Bei solchen Kurzzeitvermietungen habe ich Angst, die Mieter könnten die Wohnung an einem Wochenende auf den Kopf stellen.

Sie können eine Kaution in beliebiger Höhe verlangen. Üblicherweise werden jedoch 300 bis 400 ¤ bzw. 30 % des gesamten Mietbetrags angesetzt. Oft denken Besitzer bei dieser Vermietungsart, die Mieter könnten die Wohnung auf den Kopf stellen. Wahr ist dagegen, dass die Wohnungen bei Kurzzeitvermietungen besser erhalten bleiben als bei Langzeitvermietungen. Der Grund dafür ist ganz einfach: Bei Langzeitvermietungen muss eigentlich der Mieter alle erforderlichen Reparaturen für eine normale Instandhaltung der Wohnung übernehmen. Das ist aber oft nicht der Fall, sodass der Besitzer die Wohnung nach jahrelanger Nutzung durch den Mieter mitunter heruntergekommen vorfindet. Bei Kurzzeitvermietungen dagegen ist der Besitzer oder andernfalls die Immobilienfirma für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Die Wohnung muss immer in einem perfekten Zustand sein, damit die Vermietung an die nächsten Interessenten reibungslos verläuft und keine Beschwerden aufkommen. So wie auch Sie auf einer Geschäfts- oder Urlaubsreise in einem Hotelzimmer keine Zerstörungswut walten lassen, werden auch die Mieter bei einer Kurzzeitvermietung keine mutwilligen Zerstörungen vornehmen. Meist handelt es sich um Urlauber oder Geschäftsleute, die mehr Platz benötigen, weil Sie in Gruppen oder mit Kindern reisen, sowie eine Küche, um nicht immer auswärts essen zu müssen.

Kann ich meine Wohnung gleichzeitig für Kurz- und Langzeitvermietungen anbieten, um keine Vermietungschancen zu verpassen?

Die Urlaubsvermietung ist nicht mit der Langzeitvermietung vereinbar, das heißt, Sie müssen Ihre Wohnung entweder zur Vermietung für mindestens ein Jahr anbieten oder aber zur Kurzzeitvermietung. Beide Modalitäten gleichzeitig sind jedoch nicht möglich. Warum? Wenn wir Ihre Wohnung für Kurzzeitvermietungen anbieten, kann beispielsweise im Januar eine Reservierung für August eingehen. Stellen Sie sich vor, im Februar fänden wir dann einen Mieter, der an einer Anmietung für mindestens 1 Jahr interessiert ist. In einem solchen Fall könnten wir dem Langzeitmieter die Wohnung nicht zur Verfügung stellen, da sie bereits für August gebucht ist. Buchungen dürfen niemals annulliert werden.

Wie wickelt Cpigestión die Kurzzeit- und Urlaubsvermietungen ab?

Hierfür stellen wir Ihnen 3 Optionen zur Wahl:

OPTION A

Wir erheben 25 % der Gesamtmiete für jede von uns erzielte Reservierung, und der Besitzer kümmert sich um den Empfang der Mieter, ihre Verabschiedung (samt Kautionsrückzahlung), die Reinigung, das Auswechseln der Bettwäsche und Handtücher, usw. Bei dieser Modalität lauten Ihre Aufgaben: Instandhaltung der Wohnung und Wohnungsausstattung, Reinigung, Übergabe von Handtüchern (1 großes und 1 kleines Handtuch pro Person) und Bettwäsche (1 Set pro Person) bei jeder Reservierung. Willkommensgruß und Schlüsselübergabe (1 oder 2 Schlüsselsatz je nach Wunsch des Kunden), Annahme der Kaution in Höhe von 300 ¤ als Garantie für die ordnungsgemäße Nutzung durch den Kunden (wird am letzten Tag nach Prüfung des Wohnungszustands zurückgezahlt), Erklärung der Haushaltsgeräte und sonstigen Apparate für einen sachgemäßen Gebrauch, Bereitschaft für eventuelle Zwischenfälle. Angesichts dieser vielen Aufgaben raten wir Ihnen für den Fall, dass Sie sie nicht selbst übernehmen sollten, eine verantwortungsbewusste, zuvorkommende Person Ihres Vertrauens damit zu beauftragen. Bitte bedenken Sie, dass diese Person allein mit dem Kunden in direktem Kontakt steht und somit sowohl Cpigestión als auch Sie selbst vertritt. Der Einzug erfolgt ab 14.00 Uhr. Wenn uns der Kunde über die genaue Ankunftszeit informiert, benachrichtigt Cpigestión den Schlüsselverwalter. Der Auszug muss vor 10 Uhr erfolgen, damit die Reinigung noch vor einer möglichen weiteren Belegung am selben Tag erfolgen kann. Sollte ein Kunde Bescheid geben, dass er aufgrund der Flug- oder Reisezeiten nicht zur genannten Ankunftszeit erscheinen kann, sollte der Besitzer Verständnis und Flexibilität zeigen. Bitte bedenken Sie, dass Flüge gestrichen werden oder sich verspäten können, sodass die Mieter mitunter auch zu ungelegenen Zeiten bzw. an einem Sonn- oder Feiertag eintreffen können. Außerdem sollten Sie oder die von Ihnen beauftragte Person zumindest Englisch sprechen. Wie Sie sehen, handelt es sich um eine recht komplizierte Arbeit, die vor allem viel Einsatz fordert, da Sie rund um die Uhr verfügbar sein müssen.

Bei den Optionen A und B muss der Besitzer die Strom-, Gas-, Wasser- und Internetkosten sowie die Reparaturen infolge von Verschleiß oder ständiger Benutzung übernehmen. Für andere Schäden, die aus Fahrlässigkeit des Mieters entstehen, wird die Kaution erhoben. Bei den Optionen A und B muss der Besitzer den Vertrag über den Mietauftrag unterzeichnen, den er hier einsehen kann. Er enthält zudem viele weitere Informationen über den Ablauf dieser Art von Vermietung.

OPTION B

Wir erheben 25 % der Gesamtmiete für jede von uns erzielte Reservierung, und der Besitzer muss nichts tun. Bei den Optionen A und B muss der Besitzer die Strom-, Gas-, Wasser- und Internetkosten sowie die Reparaturen infolge von Verschleiß oder ständiger Benutzung übernehmen. Für andere Schäden, die aus Fahrlässigkeit des Mieters entstehen, wird die Kaution erhoben.

Bei den Optionen A und B muss der Besitzer den Vertrag über den Mietauftrag unterzeichnen, den er hier einsehen kann. Er enthält zudem viele weitere Informationen über den Ablauf dieser Art von Vermietung.

OPTION C

Wir zahlen dem Besitzer in bar eine Festmiete unter dem Marktwert und kümmern uns selbst darum, die Wohnung auf unsere Kosten und Gefahr zu nutzen und zu vermieten. Wir garantieren somit für die Mietzahlung, den perfekten Zustand und die Instandhaltung der Wohnung sowie für die Möglichkeit, die Wohnung künftigen Besitzer zu zeigen, sobald die Mieter außer Haus sind. Kommt der Verkauf zustande, werden wir die Wohnung innerhalb von 6 Monaten räumen. Diese Option ist nur verfügbar, wenn bestimmte unabdingbare Voraussetzungen gegeben sind:

- eine zentrale Lage oder andernfalls die Lage in einem hervorragenden Stadtviertel

- Terrasse

- erstklassige Beschaffenheit bzw. Designerwohnung

- Heizung

- Klimaanlage

- mindestens 3 Schlafzimmer

Bei der Option C muss der Besitzer nichts übernehmen, nicht einmal die Strom-, Gas- und Wasserkosten. Der Besitzer muss nur die Gemeinschaftskosten, die Grundsteuer, die Wohnungsversicherung sowie größere Reparaturen zahlen, die nicht auf eine unsachgemäße Nutzung durch den Mieter zurückzuführen sind, beispielsweise: undichte Stellen, Austausch oder Reparatur der Klimaanlage, der Heizung oder des Heizkessels, usw. Kleinere Reparaturen aufgrund eines normalen, aber auch unsachgemäßen oder fahrlässigen Gebrauchs werden von der Immobilienfirma ebenso übernommen wie die Verbrauchskosten.

Im Falle der Option C muss ein Vertreter von Cpigestión die Wohnung begehen und prüfen, ob sie die genannten Anforderungen erfüllte. Anschließend wird ein Angebot erstellt und bei Erzielung einer Einigung der Mietvertrag abgeschlossen.

Besteht Cpigestión auf eine exklusive Abwicklung solcher Vermietungen?

Unsere Firma verlangt keinerlei Exklusivität, sodass Sie jederzeit die Kontrolle über Ihre Immobilie(n) behalten und sie jederzeit zur eigenen Nutzung oder zur Nutzung durch Freunde, Angehörige oder andere Gäste reservieren können. Bitte teilen Sie uns umgehend mit, zu welchen Zeiten wir Ihre Wohnung nicht vermieten sollen, indem Sie mit Ihrem Benutzernamen und Passwort (wie von uns übermittelt) auf unser Intranet zugreifen. Dort können Sie die Zeiträume, in denen wir Ihre Wohnung nicht vermieten sollen, in einem virtuellen Kalender blockieren, der Ihnen die Verfügbarkeit der Wohnung in Echtzeit angibt. Die Kalenderangaben muss genauestens eingehalten werden, um Überbuchungen oder doppelte Reservierungen zu vermeiden. Sobald wir eine Reservierung für Sie vorgenommen haben, können Sie sie keinesfalls annullieren.

Welche Einnahmen kann ich mit dieser Vermietung erzielen? Kann ich mehr als eine Langzeitvermietung erreichen?

Das kommt darauf an. Mit Kurzzeitvermietungen können Sie enorme Mieteinnahmen zur Hauptsaison erzielen, also während der Formel 1, der Fallas, des Moto GP und im Sommer. November, Dezember, Januar und Februar dagegen sind Vorsaison und zählen nur auf eine geringe Belegung, wenn überhaupt ... Niemand kann Ihnen eine Mindestbelegung oder Mindestmieten/-einnahmen zusichern, da der Markt sehr wechselhaft ist. So sind Sie immer einem gewissen Unsicherheitsfaktor ausgesetzt. Wenn Sie sich bestimmte Jahreseinnahmen sichern möchten und die Wohnung nicht nutzen oder verkaufen wollen, sollten Sie sich zweifellos für eine Langzeitvermietung entscheiden.

Sollten Sie davon ausgehen, zur Berechnung der Monatsmiete einfach eine Hotelübernachtung mit 30 zu multiplizieren, irren Sie sich. Diese Rechnung geht aus folgenden Gründen nicht auf:

- Eine 100%ige Belegung - also während 365 Tagen im Jahr - ist unmöglich zu erreichen.

- Die Zeit von November bis Februar zählt als Vorsaison, sodass die Preise um mindestens 30 % herabgesetzt werden müssen.

- Bei LAST-MINUTE-Reservierungen wird ein 30%iger Rabatt gewährt, also wenn frühestens 14 Tage vor dem geplanten Anreisedatum gebucht wird. So erzielt man eine höhere Belegung und Einnahmen in letzter Minute, wenn man schon gar nicht mehr damit gerechnet hat.

- Desgleichen werden Mieter auch mit Rabatten belohnt, wenn sie die Wohnung mindestens 2 oder 3 Monate im Voraus buchen.

- Darüber hinaus ist es ratsam, auch bei längeren Vermietungen (mehr als 4 Übernachtungen) Rabatte zu gewähren. Diese Rabatte können wie folgt gestaffelt sein:


Buchung für 1 bis 4 Tage: 0% Buchung für 14 bis 17 Tage: 20%
Buchung für 5 bis 6 Tage: 5% Buchung für 18 bis 20 Tage: 25%
Buchung für 7 bis 9 Tage: 10% Buchung für 21 bis 23 Tage: 30%
Buchung für 10 bis 13 Tage: 15% Buchung für 24 bis 27 Tage: 35%
  Buchung für 28 bis 31 Tage: 40%

Wie kann ich die Wohnungsbuchungen kontrollieren?

Wir benachrichtigen Sie per E-Mail von jeder erzielten Buchung. Cpigestión wickelt das gesamte Verfahren ab und händigt dem Kunden die Anreiseunterlagen aus, also die Adresse und Telefonnummer des Schlüsselverwalters; die Wegbeschreibung, um die Schlüssel abzuholen; den Kautionsbetrag, der bei der Ankunft zu zahlen ist (üblicherweise 300 ¤ in bar als Garantie für eine sachgemäße Nutzung der Wohnung und Wohnungseinrichtung), sowie die Aufstellung aller möglicherweise anfallenden Kosten.

Darüber hinaus können wir Ihnen einen Benutzernamen und ein Passwort übermitteln, damit Sie auf einen Online-Kalender zugreifen können. Dort können Sie sowohl die vorhandenen Buchungen einsehen, als auch die Zeiträume blockieren, zu denen wir Ihre Wohnung nicht vermieten sollen.







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