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Aufgrund der spanischen Verordnung 4/2000 vom 23. Juni über Dringend notwendige Maßnahmen zur Liberalisierung des Immobilienmarkts [Real Decreto-Ley 4/2000 de 23 de junio de Medidas Urgentes de Liberalización del Sector Inmobiliario] ab dem Jahr 2000 kann jede beliebige Person eine Immobilienfirma gründen und den Beruf des Immobilienmaklers ausüben, ohne über eine Mindestausbildung oder einen offiziellen Abschluss verfügen zu müssen. Zusammen mit dem Boom der Baubranche während der letzten Jahre hat dieser Umstand zu einer massenhaften Verbreitung von Immobilienfirmen geführt, von denen viele keinerlei Qualifikation aufweisen. Die Folge sind oft wenig professionelle Praktiken, Prellerei, Betrug und völlig überhöhte Provisionen.
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Cpigestion garantiert Ihnen die Betreuung durch ein Fachteam aus Anwälten, die auf die verschiedenen Aspekte der Immobilienwelt spezialisiert sind. Dazu zählen beispielsweise Vermietung (städtische Immobilien, ländliche Immobilien, Saisonvermietung, Luxusimmobilien, Wohnungen, Geschäftslokale, Immobilien mit Kaufoption, usw.); Baurecht; Vermögensverwaltungsgesellschaften; Immobilienfinanz- und -steuerrecht (MwSt., Vermögenssteuer, Einkommenssteuer von natürlichen Personen, Gesellschaftssteuer, usw.); schnelle Zwangsräumung von säumigen Mietern; Maßnahmen zur Teilung von Miteigentümern; Leistung und Rückzahlung von Mietkautionen; Ab/-Anerkennung der Eigenschaft von Sozialwohnungen, usw.
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Außerdem, wenn der Käufer keinen Wohnsitz in Spanien hat: