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Anwälte


Aufgrund der spanischen Verordnung 4/2000 vom 23. Juni über Dringend notwendige Maßnahmen zur Liberalisierung des Immobilienmarkts [Real Decreto-Ley 4/2000 de 23 de junio de Medidas Urgentes de Liberalización del Sector Inmobiliario] ab dem Jahr 2000 kann jede beliebige Person eine Immobilienfirma gründen und den Beruf des Immobilienmaklers ausüben, ohne über eine Mindestausbildung oder einen offiziellen Abschluss verfügen zu müssen. Zusammen mit dem Boom der Baubranche während der letzten Jahre hat dieser Umstand zu einer massenhaften Verbreitung von Immobilienfirmen geführt, von denen viele keinerlei Qualifikation aufweisen. Die Folge sind oft wenig professionelle Praktiken, Prellerei, Betrug und völlig überhöhte Provisionen.

Cpigestion garantiert Ihnen die Betreuung durch ein Fachteam aus Anwälten, die auf die verschiedenen Aspekte der Immobilienwelt spezialisiert sind. Dazu zählen beispielsweise Vermietung (städtische Immobilien, ländliche Immobilien, Saisonvermietung, Luxusimmobilien, Wohnungen, Geschäftslokale, Immobilien mit Kaufoption, usw.); Baurecht; Vermögensverwaltungsgesellschaften; Immobilienfinanz- und -steuerrecht (MwSt., Vermögenssteuer, Einkommenssteuer von natürlichen Personen, Gesellschaftssteuer, usw.); schnelle Zwangsräumung von säumigen Mietern; Maßnahmen zur Teilung von Miteigentümern; Leistung und Rückzahlung von Mietkautionen; Ab/-Anerkennung der Eigenschaft von Sozialwohnungen, usw.

Vertrauen Sie Ihr Immobilienvermögen nur Fachleuten an, um sich unnötigen Ärger zu ersparen.


  • 1. Serviceleistungen für Immobilienkäufer
  • Vorbereitung und Überprüfung von Kaufverträgen, Anzahlungen, Kauoptionen sowie Übertragung oder Bau von Chalets und Gebäuden
  • Überprüfung der Angaben im Grundbuch, beim Finanzamt, bei Stadtverwaltungen und weiteren Amtsstellen
  • Steuerberatung
  • Abwicklung aller Formalitäten rund um den Kauf von Wohnungen, Grundstücken, Lokalen und Geschäften
  • Anfrage nach Kontoauszügen bei Hausverwaltern
  • Vorbereitung der Kaufurkunde und Beauftragung eines Notariats
  • Begleitung zum Notariat zur Lösung kurzfristig aufgetretener Fragen oder Probleme (bzw. auch Unterzeichnung der Urkunde in Vertretung des Eigentümers, des Käufers oder beider Parteien)
  • Abrechnung und Zahlung von Steuern und Wertzuwachssteuern
  • Grundbucheintragung der Immobilie auf den Namen des Käufers

Außerdem, wenn der Käufer keinen Wohnsitz in Spanien hat:

  • Privater Dolmetscher- bzw. Übersetzungsdienst für Englisch, Deutsch und Französisch
  • Beantragung und Beschaffung der Identifikationsnummer für Ausländer
  • Beschaffung von Bescheinigungen zum Nachweis der Nichtansässigkeit
  • Beschaffung von Bankbescheinigungen über die Zahlung des Kaufpreises in Devisen


  • 2. Rechtsberatung für Immobilieneigentümer und Geschäftsinhaber
  • Vorbereitung und Überprüfung von Miet-, Kauf-, Bau- oder Übertragungsverträgen
  • Mietforderungen gegenüber Mietern
  • Reklamationen bei Bauunternehmern, Bauträgern und Versicherungsunternehmen aufgrund von Baudefekten oder aus anderen Gründen
  • Probleme mit Nachbarn oder Eigentümergemeinschaften
  • Erbschaften
  • Schadenersatz aufgrund von Vertragsverletzungen oder aus anderen Gründen
  • Klärung von Problemen mit Hypotheken oder Pfändungen
  • Vermögensverwaltung




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